Jetzt wird es ernst mit der Energiewende, denn auf die gerade von der Bundesregierung stolz verkündeten, ambitionierten Ziele für den Klimaschutz müssen nun konkrete Maßnahmen folgen.
Womit das Thema Windenergie an Land noch stärker in den Fokus rückt. Man ist sich in Politik und Wirtschaft im Grunde einig, es muss schneller gehen mit dem Ausbau
der Erneuerbaren. Aber Windkraft im Wald ist wohl nur die "einfachste" Lösung, aus gutem Grund aber eine der umstrittensten.
Dabei sind Photothermik und Photovoltaik nicht das große Problem, denn dafür ist viel Potenzial vorhanden, alleine auf Dächern von Gebäuden. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist grundsätzlich hoch, wenn dafür nicht wertvolle Naturflächen verbraucht werden.
Bei der als sauber und naturverträglich verkauften Windenergie sieht das ganz anders aus, denn hier ist die Diskrepanz einerseits zwischen den zahlreichen Schäden für Natur und Artenschutz und andererseits dem Nutzen für die Energiewende enorm. So wird uns täglich vermittelt, wie wichtig und alternativlos der schnelle Ausbau auch in Wäldern sei, und dass wir genau mit WEA im Wald diesen erst vor seinem Ende bewahren.
Bei solcher Argumentation wird der Bürger nicht mit Fakten überzeugt, sondern mit der Gewissensfrage. Der moralische Aspekt hat inzwischen ein solches Gewicht, dass kaum jemand noch wagt, zu widersprechen. So hört man ständig, dass wir ohne Windräder im Wald unseren Energiebedarf langfristig nicht decken können, und wir dafür Opfer bringen müssen.
Wieviel Fläche für Windenergie bundesweit?
Laut KNE (Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende) vom 16.03.2020 zur Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land, werden bis zum Jahr 2050 zwischen 37.000 und maximal 65.000 Windräder benötigt. Möglicherweise steigt bis dahin der Strombedarf von heute 620 auf über 1000 Terawattstunden, was ein Szenario von der Verdoppelung der bisher installierten WEA wahrscheinlich macht.
Nach der aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beträgt die Gesamtgröße der bisher ausgewiesenen Flächen 3.100 km², davon sind knapp 1.300 km² noch nicht bebaut, was einem Ausbaupotenzial von 11.000 Windenergieanlagen entspricht. Damit fehlen dann aber immer noch ca. 20.000 Anlagen, für die es bisher keine ausgewiesenen Flächen gibt.
Nachdem die Bundesregierung eine bundesweite Gesamtfläche von 2 % für die Windkraft an Land fordert, hat nun die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit Bosch & Partner im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz sogar 3,6 % potentiell konfliktarmer Fläche kartiert. Auf Nachfrage per Mail gab es folgende Antwort: „Die Ergebniskarte ist in einer hochaufgelösten Form leider nicht frei verfügbar, weil wir nicht möchten, dass aus einer bundesweiten Bewertungsperspektive auf regionaler oder kommunaler Ebene konkrete Potenzialflächen abgeleitet werden.“ Welchem Zweck aber soll denn diese Flächenermittlung dienen, wenn nicht der Ermittlung konkreter Potenzialflächen auf regionaler Ebene? Genau das ist doch das politische Ziel.
So wenig transparent findet die Energiewende für die Öffentlichkeit also statt. Auf Nachfrage, für wen denn diese Karte dann frei verfügbar wäre, gab es gar keine Antwort mehr.
Naturschutz kontra Windenergie
Wenn man nun die existierenden Windvorrangflächen im Wald genauer unter die Lupe nimmt, wird deutlich, welche Konflikte sich hier mit dem Naturschutz ergeben. Ein Beispiel dafür sind die vorgesehenen Bereiche im Reinhardswald in Hessen, die an FFH-Gebiete, Naturwald- oder Wildschutzgebiete grenzen, und auch in Erholungswaldflächen liegen. 14 der bisher 18 beantragten Anlagen liegen mitten in Trinkwasserschutzgebieten. Die Gesamtfläche der Windvorranggebiete im Reinhardswald beträgt 20.000000 m² , das bedeutet 10 % der Waldfläche.
Von den 2% der hessischen Landesfläche, die für Windenergie freigehalten werden, liegen 80% in Wäldern.
Für die ersten 18 Anlagen, es könnten langfristig 50 bis 60 werden, müssen mehr als 14 Kilometer an Zuwegungen gebaut werden, mit ca. 12m breiten Kurvenradien, dazu Überhol- und Abladebuchten. Alleine mehr als 6 km davon sollen auf der Kammlinie errichtet werden, wo es bisher nicht einmal Forstwege gibt. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit müssen vorhandene Forstwege verbreitert, tiefgründig ausgebaggert und für den Schwerlastverkehr tragfähig aufgebaut werden. All das hat eine massive Bodenverdichtung zur Folge, einmal abgesehen von den Betonfundamenten, die pro Anlage einen Durchmesser von ca. 27-30 m haben.
Die von einer Kommune in Auftrag gegebenen hydrogeologischen Gutachten raten aufgrund verschiedener Unwägbarkeiten des Untergrundes von einer Bebauung ab. Da der Reinhardswald eigentlich ein Schwachwindgebiet ist, sollen hier die bisher größten Anlagen des Typs Vestas 150
5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 244 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern gebaut werden. Eine Anlage überstreicht somit einen Luftraum von knapp 18.000 m². Es wird von einer Bauzeit von zwei Jahren ausgegangen, während der insbesondere die Schwerlasttransporte ausschließlich nachts erfolgen.
Dass dies eine massive Störung durch Lärm- und Lichtemissionen für die Waldbewohner bedeutet, steht wohl außer Frage. Im Reinhardswald leben verschiedene Fledermausarten, Schwarzstorch und Rotmilan, die neben anderen Waldbewohnern durch das Projekt akut gefährdet wären. Dazu kommt die massive Zerschneidung von Lebensräumen, die auch andere Vogelarten, Insekten und Käfer bedroht. Da der Reinhardswald großflächige Habitate verbindet, hätte dies beispielsweise auch Auswirkungen auf die Bestände oder die Wiederansiedlung von Luchs und Wolf.
Jede Windenergieanlage des Typs Vestas 150 enthält 5.500 Liter boden- und wassergefährdende Stoffe, die überwiegend der Gefahrenklasse 1 zuzuordnen sind. Trotz Auffangvorrichtungen können diese teilweise austreten und den Boden verseuchen, zum Beispiel durch den Austausch von Flüssigkeiten während der Wartungsarbeiten. Außerdem enthält jede Anlage 1.500 Liter brennbare Öle und Fette, die im schlimmsten Fall trotz Brandschutzvorrichtungen Feuer im Wald begünstigen könnten.
Naturgemäß halten Projektierer und Windanlagenbauer solche Szenarien für ziemlich ausgeschlossen, allerdings darf man fragen, was derlei Gefahrenstoffe im Wald zu suchen haben und welche Folgen ein Unfall tatsächlich verursachen würde.
Die Gefahr von Windrädern im Wald für Vögel, Fledermäuse und andere Waldlebewesen, die beispielsweise in der Studie der Deutschen Wildtierstiftung 2014 durch den renommierten Biologen Dr. Klaus Richarz bestätigt wird, ist groß. Hochgerechnet sterben pro Jahr ca. 250.000 Fledermäuse und Tausende Greifvögel, darunter auch der bedrohte Rotmilan, durch Windräder. Rund 60% der Brutgebiete dieser Art liegen in Deutschland, weshalb wir hier eine besondere Verantwortung für den Schutz haben. Dazu kommt, dass die Zahl der Nachkommen bei Greifvögeln und Fledermäusen klein ist, meist nur ein Junges pro Jahr, weshalb diese Verluste durchaus populationsgefährdend sein können. Wenn sich die Zahl der Windenergienalagen in Wäldern in den kommenden Jahren nahezu verdoppelt, bedeutet das auch einen entsprechenden Anstieg der Opferzahlen und vor allem elementar bedeutsame Lebensraumverluste.
Klimatische Auswirkungen auf den Wald
Was bisher hierzulande vernachlässigt wird, aber in einer Studie der Ingenieure Lee M. Miller und David W. Keith von der Harvard Universität untersucht wurde, sind die klimatischen Auswirkungen von Windenergieanlagen. Dazu forschten sie an 28 Windparks in den USA und stellten fest, dass diese eine Oberflächenerwärmung durch Verwirbelung der Luftschichten verursachen. Diese Erwärmung übersteigt kurz- und mittelfristig die vermiedene Erwärmung durch weniger Emissionen. Das heißt, der positive Effekt auf das Klima zeigt sich erst nach sehr langer Zeit.
Für den Wald bedeutet das, dass kühlere Luftschichten nach oben und wärmere nach unten transportiert werden, zusätzlich zur lokalen Erwärmung durch die Freiflächen um die Anlagen.
Wir verändern also mit dem Bau von Windparks im Wald dessen Mikroklima deutlich. Diese Auswirkungen werden zunehmen mit der Anzahl der Anlagen. Gerade die Höhenkämme werden aufgrund der Windhöffigkeit bebaut, die aber wegen der exponierten Lage besonders stark Sonneneinstrahlung, Wind und damit Trockenheit ausgesetzt sind. Je mehr Freiflächen wir dort schaffen, umso mehr Stress bedeutet das für den Wald. Wir zerstückeln geschlossene Waldgebiete an den empfindlichsten Stellen und zerstören damit weiter das Waldinnenklima. Das hat Auswirkungen auf den Waldboden und die Wasserspeicherkapazität. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Erwärmung müssen wir unsere natürlichen Wasservorräte aber eigentlich erhalten und schützen.
Die Argumente für Windkraft im Wald
Um die Bevölkerung von Windkraftanlagen im Wald zu überzeugen, wird regelmäßig behauptet, dass die Anlagen vorrangig auf vorgeschädigten Waldflächen gebaut würden. Dies ist aber aus zwei Gründen kein haltbares Argument.
Erstens ist auch eine Fläche, die beispielsweise sturmgeschädigt und in der Folge “abgeräumt“, also mehr oder weniger baumfrei ist, per Definition ökologisch und rechtlich immer noch Wald, der sich ohne Bebauung auch wieder dahin entwickeln würde. Dies würde allerdings ohne eine maschinelle Räumung der Fläche schneller gehen, da der Boden nicht verdichtet wäre und das alte Holz für Wasserspeicherung und Humusbildung zur Verfügung stehen würde.
Zweitens stimmt die Behauptung nicht, wenn man sich die bereits existierenden Windenergieparks in deutschen Wäldern ansieht. Viel zu oft handelt es sich um sensible Flächen, die auch in Laub- und Mischwäldern liegen, wie dem vorgenannten Reinhardswald, dem Kaufunger Wald - beide in Hessen - oder dem Windpark Dahlem in der Nordeifel in NRW. Dieser grenzt teilweise nur wenige Meter an Naturschutzgebiete, als würden zu schützende Tierarten eine solche Grenze erkennen und die entsprechenden Gebiete großflächig meiden.
So bringt die Fachagentur Windenergie an Land gerne Beispiele für im Einklang mit der Natur gestaltete Windparks in Wäldern, die selbstverständlich auch von der Bevölkerung begeistert unterstützt würden. Es wird der Eindruck erweckt, dass Windenergie im Wald konflikt- und verlustfrei zu haben wäre, obwohl dafür immer auch eine Umwidmung des Waldes notwendig ist. Vielmehr ist es aber so, dass Klagen von Naturschutzverbänden gegen Bauvorhaben häufig Erfolg haben, weil es Planungsfehler gab, oder naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Ein weiteres häufiges Problem ist die mangelnde Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, obwohl diese zwingend am Verfahren beteiligt werden muß.
Es werden teilweise gekürzte Fassungen von Dokumenten herausgegeben, um relevante Entscheidungen eben doch ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzusetzen. Dabei handelt es sich oft um naturschutzfachliche Belange, die Konfliktpotenzial bieten. Es werden dazu Gutachten von den Projektierern in Auftrag gegeben, die in der Regel für das Bauvorhaben sprechen. Im Reinhardswald wurden die Bauvorhaben hinsichtlich des Trinkwasserschutzes durch Gutachten befürwortet und für unbedenklich erklärt, die der Projektierer in Auftrag gegeben hatte. Ein veranlasstes Gutachten seitens der Kommune empfahl genau das Gegenteil.
Das Genehmigungsverfahren für den Bau der Anlagen im Reinhardswald läuft offiziell unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Bau der Zuwegungen unverständlicherweise aber nicht.
Unsere Verantwortung für den Naturschutz
Da die gut erreichbaren Waldflächen für Windenergie überwiegend ausgeschöpft sind, muss man inzwischen immer weiter in Gebiete vordringen, die aus naturschutzfachlicher Sicht noch problematischer sind. Wenn man zugrunde legt, dass die meisten Waldgebiete in Deutschland intensiv holzwirtschaftlich genutzt werden, dass die Bodenverdichtung durch den Einsatz von Schwerstmaschinen ohnehin ein großes Problem darstellt, dann müssen wir uns fragen, ob wir uns eine weitere Ausbeutung unserer Wälder durch einen massiven Zubau an Windenergieanlagen leisten können.
Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels braucht der Wald endlich wirksamen Schutz und eine deutliche Reduzierung menschlicher Eingriffe. Das komplexe Ökosystem Wald ist keineswegs nur ein messbarer CO2 Speicher, dessen Beschädigungen durch Ausgleichszahlungen wieder gut gemacht werden können. Wenn man Jahrhunderte alte Buchen fällt und dafür drei neue Bäumchen pflanzt, erfüllen diese auf viele Jahrzehnte noch nicht die vielfältigen Aufgaben der Alten. Wir lügen uns selbst in die Tasche, wenn wir ernsthaft glauben, den Wald durch Windenergieanlagen im Wald zu schützen. Der Wald wird zunehmend zum Industriestandort, auch wenn wir im Gegenzug kleine Flächen unter Schutz stellen, und wir berauben uns weiter unserer Lebensgrundlagen.
Zunehmend gibt es Kritik am Schutzbegehren für den Wald aus der Wirtschaft, zum Beispiel von Lothar Schulze, Vorstandschef des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke, der die strengen Vorgaben beim Artenschutz bemängelt. Der Druck aus der Wirtschaft setzt wiederum die Politik unter Zugzwang. So versucht auch das Bundeswirtschaftsministerium Lockerungen beim Artenschutz durchzusetzen und die Verfahren zu verkürzen. Deshalb gilt nun seit dem 10.12.2020 das sogenannte Investitionsschutzgesetz. Das bedeutet, dass nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) für sämtliche Streitigkeiten, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter betreffen, im ersten Rechtszug zuständig ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO n.F,.) sowie der Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land keine aufschiebende Wirkung haben (§ 63 BImSchG n.F.).
Das bedeutet, dass die Oberverwaltungsgerichte zukünftig in Klagen ersticken, während die beantragten Anlagen gebaut werden, ohne das Gerichtsurteil abzuwarten. In dieser Form sorgt der Staat für Fakten zugunsten der Projektierer, folgt also dem Ruf der Wirtschaftslobby.
Eine Energiewende, die die Kosten der Gesellschaft aufbürdet, inklusive der Naturzerstörung, die Gewinne aber privatisiert, kann nicht im Sinne des Gemeinwohls sein. Das Zauberwort lautet Dezentralisierung. Wenn jeder Bürger seinen Strom selbst produzieren und speichern, ihn kostenlos verbrauchen und Überschüsse verkaufen kann, hätten wir bei Solar- und Photothermikanlagen noch sehr viel Potenzial. Stattdessen verdienen Konzerne Milliarden und wälzen die Kosten auf den Steuerzahler ab, unterstützt von der Politik.
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es u.a. verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Damit müsste eigentlich alles gesagt sein, stattdessen werden regelmäßig Ausnahmen geschaffen. In Bezug auf die Fledermäuse umgehen wir auch europäisches Recht und konterkarieren damit nicht nur in Deutschland Schutzziele, die wir selbst formuliert haben. Alleine dass es laut dem Bundesnaturschutzgesetz möglich ist, nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren, belegt einen Fehler im System und ähnelt sehr dem Ablasshandel im Mittelalter.
Die Energiewende muss auf der Grundlage von Nachhaltigkeit gestaltet werden, denn es ergibt keinen Sinn mit sogenannter grüner Energie das zu zerstören, was wir auch um unserer selbst Willen erhalten müssen.
Sabine von Winterfeld
Quellen:
www.agrarheute.com/management/agribusiness/studie-windraeder-beeinflussen-mikroklima-558040
Studie: Climatic Impacts of Wind Power; Authors Lee M.Miller, David W.Keith Erschienen in: Joule, Volume 2, Issue 12, 19 December 2018, Pages 2618-2632
www.energie-und-management.de/nachrichten/erneuerbare/detail/weitaus-mehr-windkraft-im-wald-moeglich-142020
KNE-Wortmeldung, Berlin, 16. März 2020
www.naturschutz-energiewende.de/aktuelles/flaechenverfuegbarkeit-fuer-die-energiewende
www.topagrar.com/energie/news/lies-zur-windkraft-pauschale-abstaende-und-waldverbot-sind-falsch-12513713.html
www.fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen/zubauentwicklung/zubaukarte/
www.nabu-euskirchen.de/2020/12/21/erfolg-für-den-rotmilan-im-wildenburger-ländchen-und-im-dahlemer-wald
stadtwerke-hall.de/fileadmin/files/Downloads/UeberUns/Energieerzeugung/Wind/FA_Wind_Good_Practice_Wind_im_Wald_12-2017.pdf
www.pro-wald.org/bedrohte-waelder/reinhardswald-nordhessen-sturm-im-maerchenwald
www.energieland.hessen.de/mm/Ewald_Neu.pdf
www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/windenergie-und-artenschutz
https://www.sturm-im-wald-wg.de/was-andere-wollen/verbandsgemeinde-adenau/
https://www.scinexx.de/news/energie/deutschland-wo-sind-windkraft-und-naturschutz-vereinbar/
https://www.prometheus-recht.de/investitionsbeschleunigungsgesetz/#
https://eifelon.de/kreise/kreis-euskirchen/der-wildromantische-kammerwald-am-ende-dahlem-iv-hat-die-baugenehmigung.html