Die Bürger des Naturschutzvereins NuKLA e.V. haben es satt, als brave Zuschauer den zerstörerischen Eingriffen in die Schutzgebiete des einzigartigen Leipziger Auwalds beizuwohnen – sie haben Sachsenforst, der die „standortprägenden Hauptbäume der Hartholzaue“ fällt (Eichen, die gut 500-600 Jahre und älter werden können) strafrechtlich angezeigt „wegen rechtswidriger und ungenehmigter Fällungen von Stark- und Biotopbäumen auf Naturschutzflächen sowie nach §330 Abs. 1 Nr. 3 (besonders schwerer Fall), da der Lebensraum mindestens einer streng geschützten Art (Eremit) nachweislich von den Fällungen betroffen ist.“
Endlich den Unbelehrbaren die Grenzen aufzeigen! Die Bürger haben ihrem Zorn jetzt Taten folgen lassen. Eine Grundsatzklage wird sie gegebenenfalls bis vor den europäischen Gerichtshof (EuGH) führen:
„Das von uns initiierte Rechtsverfahren hat zum Ziel, für europäisch geschützte Waldgebiete ein Urteil zu erreichen, das den rechtlichen Status von diesen Gebieten bezogen auf die Forstwirtschaft modellhaft feststellt“, so der NuKLA-Vorsitzende Stoiber. Darauf könnten dann andere, um den Erhalt von (geschützten) Wäldern ringende Naturfreunde bei ihren Rechtsstreiten Bezug nehmen!
Der Verein kann jedwede finanzielle Unterstützung und fachlichen Beistand (da die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder immer wieder als Spinner und Wutbürger diffamiert werden) brauchen! Wer diese Klage mit Spenden unterstützen möchte:
www.nukla.de/verein/spendenkonto
Hintergrund:
Die Baumfällungen, die der staatliche Forstbetrieb Sachsenforst im FFH-Schutzgebiet Leipziger Auwald nahe Dölzig, sowie das städtische Forstamt Stadtforsten im Naturschutzgebiet vorgenommen hat, waren weder abgestimmt, noch genehmigt. Entsetzen auch bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen, die hier teilweise (Dölzig) zuständig ist, über die Plünderung des Auwaldes.
Klage läuft gegen den Forstwirtschaftsplan, den der Leipziger Stadtrat offensichtlich ohne genaue Kenntnisse über die Folgen für geschützte Pflanzen und Tiere des sensiblen Auwaldes beschlossenen hat. Hier muss das Verwaltungsgericht klären, ob dieser Forstwirtschaftsplan massiv gegen geltende Naturschutzbestimmungen verstößt.
Eine Bedrohung, die für die meisten der als FFH-Schutzgebiete ausgewiesenen Biotope in Deutschland gilt, da die deutschen Umweltminister hier keine Regelwerke für einen echten Schutz etabliert haben. Der angebliche Schutzstatus ist ein zahnloser Papiertiger, der nach Belieben für Geldinteressen ausgehebelt werden kann. Stattdessen bestimmen unkontrollierte forstwirtschaftliche Betriebspläne, was in einem geschützten Natura-2000-Biotop passieren darf. Und so werden von Sachsenforst hier munter ohne Genehmigung die für den geschützten Auwald so wertvollen 300-jährige Eichen eingeschlagen – was für ein Trauerspiel, dass ausgerechnet Bürger gegen diese rücksichtslose Schädigung des Biotops vorgehen müssen! Wen wundert es, dass das Vertrauen in Politik, Gesetze und Amtsträger immer weiter schwindet? Vorbei die Zeiten, in denen die Staatsforsten das Monopol der Pflege und Erhaltung des deutschen Waldes innehatten. Das Gegenteil ist offensichtlich vielerorts der Fall.
Nur einen traurigen Lacher ist es wert, dass ein Stadtförster ohne Scham betont, Grundlage seiner langfristigen Planungen sei eine „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ – was so viel heißt wie ein fragwürdiger „Waldumbau“ und das Einschlagen der wertvollen Biotopbäume. Das Argument der „Verjüngung“ der Wälder ist mittlerweile der Standardkommentar der Forsten in ganz Deutschland zur Fällung alter Bäume bis hin zum modernen, sukzessiven Kahlschlag der Flächen. Dahinter steht kein Schutzgedanke, sondern einzig und allein das Bedürfnis, in kürzeren Zeitabständen mehr Holz aus dem Wald holen zu können. Was bleibt auf der Strecke? Der Artenschutz, der Insektenschutz, der Biotopschutz, das Waldklima und, und, und…..
Was die Stadtwälder angeht, so scheint hier Unwissenheit die Feder zu führen. Offensichtlich sind Stadträte nicht in der Lage, Bewirtschaftungsmaßnahmen in Stadtwäldern angemessen und unter Umweltschutzaspekten zu überprüfen. Vorgelegte Wirtschaftspläne werden wohl meist kritiklos durchgewunken – oder es gilt auch hier das Credo der „Nach-mir-die-Sintflut“ Vertreter: Geld vor Naturschutz! Leipzigs Umweltschutzamt wäre jedenfalls gut beraten, forstliche Eingriffe in den Auenwald so lange zu untersagen, bis die Erhaltungsziele im Sinne der europäischen Gesetzgebung klar definiert und beschlossen sind.
Ach ja, und da ist ja noch was – die im Waldschutz engagierten Bürger erfahren Unterstützung von der EU-Kommission. Wegen Versäumnissen bei der Ausweisung und Umsetzung der Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) ging am 24. Januar 2019 ein Mahnschreiben an den Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland, weil 787 von 4.606 Natura 2000-Gebieten nicht rechtzeitig unter Schutz gestellt und hinreichend detaillierte Ziele für ihre Pflege und Erhaltung festgelegt worden sind!
Und all das in einem Land, das sich den Schutz seiner Naturflächen wirklich leisten kann – wenn es will und es ihm wichtiger scheint, als das „Geld im Säckel“. Man brüstet sich sogar öffentlich, welch stolze Preise das "Wertholz" auf dem Markt erbringt!